Tipp

Förderung für Sonnenschutz in Deutschland

Deutschland fördert außenliegenden Sonnenschutz und sorgt für Schatten und kühle Räume. Jetzt informieren und Förderung beantragen.

Um Gebäude noch energieeffizienter zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das bisherige Förderangebot zusammengefasst und vereinfacht. Das neue Förderprogramm soll dadurch leichter verständlich und zugänglich für Bürger und Unternehmen sein und verstärkt Anreize für energieeffiziente Investitionen im Bereich Bauen und Sanieren setzen.

Im Rahmen des neuen Programms werden auch Sonnenschutz-Maßnahmen gefördert. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst und aufbereitet:

Welche Sonnenschutz-Förderungen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Förderung für Sonnenschutz zu beantragen:

Bafa Förderprogramm (BEG-Förderung)

Was fördert die Bafa?

Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz Bafa genannt, regelt in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG-EM) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die BEG-EM fasst damit die bisherigen Teilprogramme der Bafa und KFW-Förderung zusammen. Gefördert wird hier die Neumontage oder der Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Dazu zählen unter anderem Raffstoren, Rollläden und textile Screens mit elektrischer Steuerung.

Wie hoch ist die Förderung für Sonnenschutz in Deutschland?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 20 % der Investitionssumme. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen muss 2.000 € brutto betragen und ist für energetische Sanierungsmaßnahmen auf maximal 60.000 € pro Wohneinheit beschränkt.

Welche Voraussetzungen müssen für die BEG-Förderung erfüllt sein?

Folgende Bedingung müssen vor Antragstellung erfüllt sein:

  • Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag/Bauanzeige mind. fünf Jahre her sein
  • Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden
  • Der Antragsteller muss Eigentümer, Mieter oder Pächter sein

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

1. Energieexperten beauftragen
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt man vorab einen Energieeffizienzexperten (kurz EEE). Dieser muss bei der Bafa gelistet sein.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, prüft der EEE, ob die Produkte förderfähig sind und erstellt eine „technische Projektbeschreibung“. Nach der Erstellung der technischen Projektbeschreibung erhält der EEE eine TPB-ID.
INFO: Für die Kosten des EEE erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % bis maximal 5.000 €. Eine Liste für zertifizierte Energieberater erhalten Sie hier.

2. Förderantrag stellen
Sobald die TPB-ID vorhanden ist, kann einfach online ein Förderungsantrag gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor einer Auftragserteilung erstellt werden!

Welche Nachweise müssen bei der BEG-Förderung erbracht werden?

Um die Förderung beantragen zu können, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Technische Projektbeschreibung vom Energieeffizienz-Experten
- Nachweis über Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 über den sommerlichen Wärmeschutz
- Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“
- Belegübersicht der Ausgaben

Wie lange gilt die Förderung aus dem BAFA Förderprogramm?

Die BEG Einzelmaßnahmen werden bis zum 31.12.2030 gefördert.

Steuerliche Förderung nach §35c EstG?

Was ist die steuerliche Förderung nach §35c EstG?

Die steuerliche Förderung nach §35c EstG hat den Zweck, die Steuerlast von haushaltsnahen Tätigkeiten zu reduzieren. Die Maßnahmen sind in der „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ kurz ESanMV geregelt.

Wer kann die Förderung nach §35c EstG beantragen?

Die Förderung kann vom Hausbesitzer und Wohnungseigentümer beantragt werden. Die Immobilie muss von den Eigentümern selbst genutzt werden und das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.

Wie hoch sind die Förderkonditionen?

Über die Einkommenssteuererklärung können max. 20 % der Investitionskosten – höchstens aber 40.000 € über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Welche Sonnenschutzmaßnahmen werden bei der steuerliche Förderung nach §35c EstG gefördert?

Die Förderung gilt für motorisierte außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Senkrechtmarkisen und Raffstoren, die eine tageslichtoptimierende Steuerung ermöglichen.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Auch bei dieser Sonnenschutz-Förderung muss ein Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2 eingehalten werden. Allerdings wird bei dieser Fördermaßnahme kein Energieeffizienz-Experte benötigt.

Förderfähig sind energetische Maßnahmen nur dann, wenn sie ein Fachunternehmen ausgeführt hat. Hier reicht eine schriftliche Bestätigung eines Fachunternehmers aus.

Wie lange gilt die Förderung nach §35c EstG?

Die Förderung ist bis zum 1.1.2030 aufrecht.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

Förderung beantragen und Kosten sparen

Sonnenschutzsysteme schützen die Umwelt – sie reduzieren Heizkosten im Winter und Kühlkosten im Sommer. Profitieren Sie jetzt vom Förderangebot in Deutschland und informieren Sie sich über Sonnenschutzprodukte von Schlotterer. Übrigens, Fördermodelle für Sonnenschutz gibt es auch in Österreich.

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